Verhinderungspflege

Verhinderungs-
pflege

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen, wenn sie verhindert sind oder eine Pause benötigen. Während dieser Zeit übernimmt eine qualifizierte Pflegekraft die Betreuung des Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld, sodass eine kontinuierliche Versorgung gewährleistet bleibt.

Verhinderungspflege:
Entlastung für pflegende Angehörige

Verhinderungs-
pflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige brauchen ebenfalls Pausen von der Pflege. Fehlende Auszeiten schaden sowohl dem Pflegenden als auch dem Pflegebedürftigen, was auch der Gesetzgeber anerkennt. Über die sogenannte Verhinderungspflege können Hauptpflegepersonen stundenweise, tageweise oder wochenweise vertreten werden. Kontaktieren Sie Maria’s Pflegeherzen und lassen Sie sich ausführlich dazu beraten, wann die Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden kann, wie hoch sie bei den einzelnen Pflegegraden ist und was zu beachten ist, wenn Verwandte die Ersatzpflege übernehmen.

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Was ist Verhinderungspflege?

Was ist Verhinderungs-
pflege?

Wenn Sie einen Angehörigen in dessen Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger möglicherweise Anspruch auf Verhinderungspflege (VHP). Die Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Vertretung der Hauptpflegeperson. Häufig wird sie auch als Ersatzpflege, Urlaubsvertretung oder Krankheitsvertretung bezeichnet.

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Wer hat Anspruch auf
die Verhinderungspflege?

Wer hat Anspruch auf
die Verhinderungs-
pflege?

Auch für die Verhinderungspflege gelten bestimmte Voraussetzungen – sowohl für den pflegebedürftigen Versicherten als auch für die pflegende Person.

Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Auch bei den Pflegegraden 3 bis 5 gibt es Leistungen der Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege jedoch nicht von der Pflegekasse übernommen.

Wenn Sie sich als pflegende Angehörige vertreten lassen möchten, müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt sein:

Gründe für Verhinderungspflege

Gründe für Verhinderungs-
pflege

Die Pflege eines Verwandten oder nahen Angehörigen kann sehr anstrengend sein. Beruf, Familie und Pflege unter einen Hut zu bringen, ist oft schwierig. Daher ist es wichtig, dass private Pflegepersonen die Möglichkeit bekommen, neue Kraft zu schöpfen. Die Entscheidung, wie Sie dies tun, liegt bei Ihnen.

Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise finanziert werden. Unabhängig von der Dauer der Vertretung wird sie aus einem festgelegten Gesamtbudget abgerechnet. Die Gründe für Verhinderungspflege können sehr unterschiedlich sein.

Gründe für tageweise Verhinderungspflege:

Gründe für tageweise Verhinderungs-
pflege:

termine
Ruhetage
erholungsurlaub
Erholungsurlaub
krankenhausaufenthalt
Krankenhausaufenthalt
reha-aufenthalt
Reha-Aufenthalt

Gründe für stundenweise Verhinderungspflege:

Gründe für stundenweise Verhinderungs-
pflege:

termine
Termine (z.B. Arztbesuch oder Elternabend)
freizeitaktivitäten
Freizeitaktivitäten (z.B. Theaterbesuch oder Verabredung)
sportkurse
Sportkurse
kurse zur fort- und weiterbildung
Fort- und Weiterbildungen (z.B. Pflegekurse)
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Wer führt die Verhinderungspflege durch?

Wer führt die Verhinderungs-
pflege durch?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege entweder im häuslichen Umfeld oder bei vorübergehender stationärer Unterbringung. Die häusliche Pflege wird von professionellen Pflegekräften, etwa durch ambulante Pflegedienste geleistet.

seniorenheim
hinweis

Wichtiger Hinweis: Eingetragene Pflegepersonen können die Ersatzpflege nicht übernehmen. Wenn mehrere Pflegepersonen bei der Pflegekasse angemeldet sind, sind diese von der Verhinderungspflege ausgeschlossen. Teilen sich beispielsweise Sohn und Enkelin die Pflege einer Mutter bzw. Großmutter, zahlt die Pflegekasse im gegenseitigen Vertretungsfall kein Verhinderungspflegegeld.

Personen, die die Ersatzpflege
übernehmen können:

ersatzpflege
ersatzpflege
hinweis

Wichtiger Hinweis: Eingetragene Pflegepersonen können die Ersatzpflege nicht übernehmen. Wenn mehrere Pflegepersonen bei der Pflegekasse angemeldet sind, sind diese von der Verhinderungspflege ausgeschlossen. Teilen sich beispielsweise Sohn und Enkelin die Pflege einer Mutter bzw. Großmutter, zahlt die Pflegekasse im gegenseitigen Vertretungsfall kein Verhinderungspflegegeld.

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Verhinderungspflege im Seniorenheim

Verhinderungs-
pflege im Seniorenheim

Wenn die Hauptpflegeperson länger abwesend ist, z.B. während eines Erholungsurlaubs, kann der pflegebedürftige Angehörige auch vorübergehend in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim untergebracht werden. Muss die Hauptpflegeperson nur für einige Stunden vertreten werden, besteht auch die Möglichkeit einer stundenweisen Verhinderungspflege. In diesem Fall ähnelt die Verhinderungspflege der Kurzzeitpflege.

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hinweis

Eine Alternative zur Verhinderungspflege ist die Tagespflege. Dabei wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer teilstationären Einrichtung betreut. Wer die Verhinderungspflege bereits für längere Urlaubsvertretungen genutzt hat, kann die Tagespflege zur Überbrückung für Termine nutzen. Dafür steht die Leistung „Tagespflege“ der Pflegekasse zur Verfügung.

Leistungen: In welcher Höhe gibt es Verhinderungspflege?

Leistungen: In welcher Höhe gibt es Verhinderungs-
pflege?

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.612 Euro für Verhinderungspflege. Dies gilt jedoch nur, wenn die Vertretung durch professionelle Pflegekräfte oder entferntere Verwandte, Freunde oder Nachbarn erfolgt. Bei nahen Verwandten oder Personen, die im selben Haushalt leben, wird nur der 1,5-fache Satz des monatlichen Pflegegeldes für sechs Wochen Verhinderungspflege gezahlt.

Nahe Verwandte (bis zum zweiten Grad):

  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister
  • Großeltern
  • Enkelkinder

Entfernte Verwandte (ab dem dritten Grad):

  • Tanten und Onkel
  • Nichten und Neffen
  • Cousinen und Cousins

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