Pflegegrad 2‒5?
Buchen Sie Ihren Beratungseinsatz vor Ort für optimale Pflegeunterstützung

Sichern und verbessern Sie die Versorgung Ihrer Angehörigen, die Pflegegeld beziehen und keine Leistungen eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch nehmen.

Jetzt unkompliziert beraten lassen und die bestmögliche Unterstützung sicherstellen!

Welche Vorteile bietet ein Beratungseinsatz
zu Hause gemäß §37.3 SGB XI?

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Individuelle Beratung in vertrauter Umgebung

Die Pflegeberatung erfolgt direkt im Zuhause der pflegebedürftigen Person. Dies sorgt für eine entspannte Atmosphäre, in der sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wohlfühlen können. Offene Fragen, persönliche Anliegen und Herausforderungen können in der gewohnten Umgebung unkompliziert besprochen werden. Zudem ermöglicht der Hausbesuch den Pflegeberatern, die Wohnsituation besser zu beurteilen und gezielte Verbesserungsvorschläge zu machen.

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Praktische Unterstützung und konkrete Hilfestellung

Der Beratungseinsatz hilft dabei, bestehende Pflegemaßnahmen anzupassen und zu verbessern. Praktische Unterstützung, wie etwa der richtige Umgang mit Hilfsmitteln oder rückenschonende Techniken für pflegende Angehörige, wird vermittelt. Zusätzlich erhalten Angehörige hilfreiche Tipps, wie die Pflege insgesamt erleichtert werden kann.

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Sicherstellung der Pflegequalität

Ein wichtiger Zweck des Beratungstermins ist die Überprüfung und Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege. Die Pflegekassen wollen sicherstellen, dass Pflegegeldempfänger fachgerecht und bedarfsgerecht betreut werden. Angehörige erhalten außerdem eine Einschätzung, ob die Pflegemaßnahmen korrekt durchgeführt werden.

Information über Leistungen und Hilfsmittel

Die Pflegeberater informieren über eine Vielzahl an unterstützenden Leistungen und Hilfsmitteln. Dazu zählen Hinweise zu Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder zusätzlichen Entlastungsbeträgen. Auch Tipps zu geeigneten Hilfsmitteln und Unterstützungsangeboten, die den Pflegealltag erleichtern können, werden gegeben. Dies trägt sowohl zur Entlastung der Angehörigen als auch zur Verbesserung der Lebensqualität der pflegebedürftigen Personen bei.

Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflicht

Pflegegeldempfänger mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Beratungseinsätze gemäß §37.3 SGB XI durchzuführen. Durch einen Vor-Ort-Besuch erfüllen Angehörige diese Anforderung der Pflegekasse und vermeiden so mögliche Sanktionen, wie Kürzungen oder den Verlust des Pflegegeldes.

persoenliche_betreuung

Schritt 01

Online-Formular ausfüllen

Unser übersichtliches Online-Formular macht den Start unkompliziert. Füllen Sie dieses einfach und schnell bei uns aus.

Schritt 03

Beratungsgespräch
vor Ort

Im persönlichen Gespräch vor Ort beraten wir Sie nach den Vorgaben des §37.3 SGB XI individuell und praxisnah.

Schritt 02

Persönlicher Kontakt

Ein Teammitglied wird Sie telefonisch kontaktieren, um einen Termin für den Vor-Ort-Besuch zu vereinbaren.

Schritt 04

Abrechnung mit der Pflegekasse

Nach Abschluss des Gesprächs kümmern wir uns um alle vertraglichen Details und übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

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Schritt 02

Persönlicher Kontakt

Ein Teammitglied wird Sie telefonisch kontaktieren, um einen Termin für den Vor-Ort-Besuch zu vereinbaren.

Schritt 03

Beratungsgespräch
vor Ort

Im persönlichen Gespräch vor Ort beraten wir Sie nach den Vorgaben des §37.3 SGB XI individuell und praxisnah.

Schritt 04

Abrechnung mit der Pflegekasse

Nach Abschluss des Gesprächs kümmern wir uns um alle vertraglichen Details und übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse.

Kontaktieren Sie uns!

Wenn Sie mehr über unsere Leistungen im Bereich der Beratungsbesuche erfahren möchten oder Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch – wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen!

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