Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungs-
betrag

Seit dem 01. Januar 2017 haben sich mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) einige finanzielle Regelungen geändert, darunter auch der Entlastungsbetrag. Dieser Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat wird jedoch immer noch viel zu wenig genutzt, obwohl er eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige darstellt. Der Entlastungsbetrag ist darauf ausgelegt, pflegende Personen zu entlasten und gleichzeitig Pflegebedürftigen zu helfen, ihren Alltag so lange wie möglich selbstständig im häuslichen Umfeld zu bewältigen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, kontaktieren Sie Maria’s Pflegeherzen und lassen Sie sich zu Ihrem Anliegen beraten

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Was bringt der Entlastungsbetrag?

Was bringt der Entlastungs-
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Der Entlastungsbetrag bietet mehrere Vorteile für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Zum einen unterstützt er pflegende Angehörige dabei, die Pflege zu organisieren, indem er finanzielle Entlastung bietet. Zum anderen hilft er Pflegebedürftigen, ihre Selbstständigkeit zu fördern und soziale Kontakte zu pflegen. Dadurch können sie so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Die Entlastungsleistungen bieten zudem Beratung und Hilfestellung in vielen Bereichen des täglichen Lebens.

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Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Wer hat Anspruch auf den Entlastungs-
betrag?

Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die in einem häuslichen Umfeld gepflegt werden. Das häusliche Umfeld kann die eigene Wohnung des Pflegebedürftigen sein, die Wohnung der pflegenden Person oder ein betreutes Wohnen. Der Betrag wird von der Pflegekasse gewährt und kann monatlich für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden. Wichtig ist, dass die Leistungen durch einen anerkannten Pflegedienst erbracht werden.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden?

Welche Leistungen können mit dem Entlastungs-
betrag abgerechnet werden?

Mit dem Entlastungsbetrag können verschiedene Leistungen abgerechnet werden, die zur Entlastung der Pflegeperson und zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen. Dazu gehören:

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Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI, wie niedrigschwellige Entlastungsleistungen, können ebenfalls abgerechnet werden. Dies umfasst ehrenamtliche Hilfen oder spezielle Betreuungsangebote. Die Pflegekasse übernimmt die Erstattung der Rechnungen für diese Entlastungsleistungen, solange sie den anerkannten Voraussetzungen entsprechen.

Pflegesachleistungen und Entlastungsbetrag – Was ist der Unterschied?

Pflegesach-
leistungen und Entlastungs-
betrag – Was ist der Unterschied?

Pflegesachleistungen umfassen Leistungen eines Pflegedienstes, die zur Pflege des Betroffenen dienen, wie An- und Auskleiden, Körperpflege und Unterstützung bei der Mobilität. Der Entlastungsbetrag hingegen dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und den pflegebedürftigen Menschen zusätzliche Unterstützung im Alltag zu bieten, die nicht unmittelbar mit der körperlichen Pflege zusammenhängt. Bei Personen mit Pflegegrad 1, die keine Pflegesachleistungen erhalten, kann der Entlastungsbetrag auch für die Körperpflege genutzt werden.

Wie kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Wie kann der Entlastungs-
betrag verwendet werden?

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Der Entlastungsbetrag kann jeden Monat für anerkannte Entlastungsleistungen verwendet werden. Um die Erstattung durch die Pflegekasse zu erhalten, müssen die erbrachten Leistungen durch anerkannte Anbieter erfolgen und die Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden. Hierbei ist es wichtig, dass alle Leistungen, die abgerechnet werden sollen, den Voraussetzungen der Pflegeversicherung entsprechen. Lassen Sie sich als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger frühzeitig und umfangreich über die Möglichkeiten der Nutzung informieren, um den Betrag optimal einzusetzen – Mit der Beratung von Maria’s Pflegeherzen.

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Entlastung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige

Entlastung für pflegende Angehörige und Pflege-
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Pflegende Angehörige sind oft stark gefordert, wenn es darum geht, die Pflege eines Familienmitglieds zu organisieren und durchzuführen. Der Entlastungsbetrag bietet hier eine wertvolle Hilfe, um den Alltag zu erleichtern. Er ermöglicht es, Betreuungsangebote und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne dass die pflegenden Angehörigen finanziell belastet werden. Diese Entlastung trägt dazu bei, dass die Pflege langfristig gut organisiert werden kann und pflegende Angehörige nicht überlastet werden.

Kontaktieren Sie uns für mehr Informationen!

Wenn Sie mehr über den Entlastungsbetrag, die Voraussetzungen und die Abrechnungsmöglichkeiten erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung, um herauszufinden, wie Sie und Ihre Angehörigen den Entlastungsbetrag optimal nutzen können. Dabei unterstützen wir Sie gerne auch sofort bei der Antragsstellung!

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